AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.)


1. Geltungsbereich


Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.


2. Urheberschutz und Nutzungsrecht


Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessener Vergütung.


3. Aufträge


Vom Designer übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen
Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber einräumen.


4. Vergütung


Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen Vergütungsbestandteile angerechnet:
50% vor Start
50 % vor dem Druck der Figur (Normal nach einem Monat)
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang derAuftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung enthalten.


5. Zahlungsbedingungen


Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlags -
zahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Illustrator anerkannt sind.


6. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung


An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster) bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein Recht
zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz der Werkstücke zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht zum Besitz
spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Illustrator und ihm.
Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben.
Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit dem Auftraggeber. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende vertragliche Nutzungsrechts-Einräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Werkzeichnung. Die Leistungen und Werke des Illustrators dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich
aus dem Zweck des Auftrags ergibt.
Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftraggeber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang
der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung steht dem Illustrator ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des
Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den Auftraggeber über.
Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalenErfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten.
Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.


7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten


Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt,
ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.


8. Mitwirkung des Auftraggebers


Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie dem Illustrator möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung verlangen.
Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.


9. Lieferung, Lieferzeit


Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Illustrator nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Illustrator beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz verlangen, den er durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.


10. Gefahrübergang


Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.


11. Mängelgewährleistung, Haftung


Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen
Mangel dar.
Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner
Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.
Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, ServiceProvider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis
erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.
Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mit-
arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


12. Belegmuster


Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Illustrator mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich.
Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung
zu verwenden.


13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht


Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


14. Schlussbestimmungen


Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollthaben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.

Anzahl der Revisionen und zusätzliche Kosten

  1. Der Kunde hat das Recht, innerhalb des vereinbarten Preises und Zeitrahmens eine bestimmte Anzahl von Revisionen für das abgeschlossene Projekt zu erhalten.
  2. Die Anzahl der Revisionen wird wie folgt festgelegt:a) Für Aufträge bis 100 Euro: Bis zu 1 Revisionen. b) Für Aufträge bis 200 Euro: Bis zu 3 Revisionen. c) Für Aufträge bis 300 Euro: Bis zu 4 Revisionen. d) Für Aufträge bis 400 Euro: Bis zu 5 Revisionen. e) Für Aufträge bis 500 Euro: Bis zu 6 Revisionen. f) Für Aufträge ab 600 Euro: Bis zu 7 Revisionen.
  3. Eine Revision beinhaltet Anpassungen oder Änderungen am Projekt entsprechend den spezifizierten Kundenwünschen oder Vorgaben.
  4. Komplette Änderungen des Designs oder der Pose während des Auftrags können zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Die genauen Kosten für solche Änderungen werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt und schriftlich vereinbart.
  5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle gewünschten Änderungen oder Anpassungen während der Revisionen klar und präzise zu kommunizieren.
  6. Der Kunde hat nach Abschluss der vereinbarten Anzahl an Revisionen keinen Anspruch auf weitere kostenlose Revisionen. Zusätzliche Revisionen können nach Vereinbarung gegen eine zusätzliche Gebühr durchgeführt werden.
  7. Der Anbieter behält sich das Recht vor, angemessene Fristen für die Durchführung der Revisionen festzulegen, um eine reibungslose und effiziente Abwicklung des Projekts zu gewährleisten.
  8. Die Anzahl der Revisionen kann in bestimmten Fällen nach Rücksprache mit dem Kunden und im beiderseitigen Einvernehmen angepasst werden.
  1. Nach dem Druck der Figur oder nach Aushändigung des 3D-Modells können Änderungen nur gegen Aufpreis vorgenommen werden. Der genaue Preis für solche Änderungen wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt und schriftlich vereinbart.
  2. Sollten sich Änderungen in der Kolorierung der Figur ergeben, die vorher nicht besprochen waren, können zusätzliche Kosten entstehen. Die genauen Kosten für solche unbesprochenen Farbänderungen werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt und schriftlich vereinbart.

Stornierung:

Vor Beginn der Arbeit ohne Probleme:

  1. Volle Erstattung: Wenn der Kunde den Auftrag vor Beginn der Arbeiten storniert, wird eine vollständige Erstattung des bereits gezahlten Betrags angeboten.

Nach Beginn der Arbeit:

  1. Auftragsabbruch vor Abschluss der Ratenzahlungen: Sollte der Kunde den Auftrag abbrechen, bevor alle Raten gezahlt wurden, werden die bereits gezahlten Raten einbehalten, entsprechend dem Wert der bis dahin erbrachten Dienstleistungen oder dem Fortschritt des Projekts. Die verbleibenden Raten müssen nicht mehr gezahlt werden.

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